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Neue Kennzeichnungspflicht für Neuwagen
Ab dem 1. November 2004 wird für Autokäufer die Auswahl spritsparender und umweltfreundlicher Fahrzeuge einfacher. Dann nämlich tritt eine Kennzeichnungspflicht für Neuwagen in Kraft.
Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß müssen künftig beim Neuwagenverkauf angegeben werden, dies gilt auch für Neuwagenangebote im Internet.
Es müssen folgende Werte angegeben werden:
1. CO2-Emssionen - kombiniert (l/100 km), 2. Kraftstoffverbrauch - außerorts (l/100 km), 3. Kraftstoffverbrauch - innerorts (l/100 km), 4. Kraftstoffverbrauch - kombiniert (g/km)
Es gilt derzeit eine Schonfrist bis 31.12.04.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung der Daten bei der Fahrzeugeingabe.
Bei einem Fahrzeug-Neueintrag werden dann die benötigten Daten automatisch eingelesen, ihnen entsteht keinerlei Mehraufwand. |